Bestellung & Abholung
So funktioniert deine Bestellung
Für Bestellungen ist ein Kundenkonto erforderlich. Alters- und erlaubnispflichtige Artikel werden nur für entsprechend berechtigte Kunden freigeschaltet. Gefahrgutartikel sind ausschließlich zur Abholung erhältlich.
Bestellen bei Ostalb Feuerwerk
Um bei uns bestellen zu können, ist ein Kundenkonto erforderlich. Dadurch können wir altersbeschränkte und erlaubnispflichtige Artikel gezielt für berechtigte Kunden freischalten.
Kundenkonto
Vor der Bestellung registrierst du dich einmalig in unserem Onlineshop. Anschließend kannst du dich jederzeit mit deinem Kundenkonto anmelden und die für dich verfügbaren Artikel bestellen.
Altersbeschränkte Artikel
Artikel mit entsprechender Altersbeschränkung können nur von Kunden bestellt werden, die das erforderliche Mindestalter erfüllen.
Für die Freischaltung benötigen wir einen Altersnachweis in Form einer Ausweiskopie. Die Freigabe wird anschließend deinem Kundenkonto zugeordnet.
Die Ausweiskopie bitte an info@ostalb-feuerwerk.de senden.
Erlaubnispflichtige Artikel
Bestimmte Artikel sind ausschließlich für Kunden mit entsprechender Erlaubnis oder Befähigung erhältlich.
Für die Freischaltung benötigen wir einen Nachweis der entsprechenden Erlaubnis sowie eine Ausweiskopie. Nach erfolgreicher Prüfung werden die betreffenden Artikel für dein Kundenkonto freigeschaltet.
Die Erlaubnis- und Ausweiskopie bitte an info@ostalb-feuerwerk.de senden.
T1-Artikel
Für Artikel der Kategorie T1 benötigen wir zusätzlich einen Verwendungsnachweis beziehungsweise eine kurze Angabe zum vorgesehenen Verwendungszweck.
T1-Artikel dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der jeweiligen Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung verwendet werden.
Den Verwendungsnachweis bitte ebenfalls an info@ostalb-feuerwerk.de senden.
Abholung von Gefahrgut
Gefahrgutartikel werden bei uns nicht per Paketversand verschickt. Die Bestellung erfolgt bequem über unseren Onlineshop und wird anschließend bei uns abgeholt.
F2-Artikel / Silvesterfeuerwerk
Die Abholung beziehungsweise Überlassung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Verbraucher ist gemäß § 22 Abs. 1 der 1. SprengV grundsätzlich nur vom 29. bis 31. Dezember zulässig. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, ist die Überlassung bereits ab dem 28. Dezember möglich.
Bestellungen mit F2-Artikeln können daher ohne entsprechende Berechtigung ausschließlich an den gesetzlichen Silvesterverkaufstagen abgeholt werden.
Eine unterjährige Abholung von F2-Artikeln ist nur möglich, wenn eine entsprechende Berechtigung vorliegt, beispielsweise:
- eine Erlaubnis nach § 7 SprengG
- eine Erlaubnis nach § 27 SprengG
- ein entsprechender Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- oder eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV, die zur unterjährigen Überlassung beziehungsweise zum Erwerb berechtigt.
Bitte beachte: Für das Abbrennen von F2-Feuerwerk in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 23 Abs. 2 der 1. SprengV. Eine Genehmigung für die unterjährige Verwendung muss daher den jeweiligen Verwendungszweck entsprechend abdecken.
Ganzjährig abholbare Artikel
Artikel der Kategorien F1, T1 und P1 sowie pyrotechnische Munition der Klasse PM I sind nicht an die gesetzlichen Silvesterverkaufstage für F2 gebunden und können – unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, Altersbeschränkungen und Verwendungsbestimmungen – auch unterjährig abgeholt werden.
Für T1-Artikel ist bei uns vor der Freischaltung zusätzlich ein Verwendungsnachweis beziehungsweise die Angabe des vorgesehenen Verwendungszwecks erforderlich.
Informationen zu Abholtermin, Abholort und Ablauf erhältst du im Rahmen deiner Bestellung beziehungsweise in unseren aktuellen Abholinformationen.
So funktioniert es
- Kundenkonto erstellen
- Bei altersbeschränkten Artikeln: Ausweiskopie als Altersnachweis einreichen
- Bei T1-Artikeln: Verwendungsnachweis einreichen
- Bei erlaubnispflichtigen Artikeln: Erlaubnisnachweis + Ausweiskopie einreichen
- Nach Prüfung und Freischaltung die gewünschten Artikel bestellen
- F2 ohne entsprechende Berechtigung: Abholung an den gesetzlichen Silvesterverkaufstagen
- F2 unterjährig: Abholung nur mit entsprechender Erlaubnis, Befähigung oder Ausnahmegenehmigung
- Bestellung zum vereinbarten Termin bei uns abholen
Noch Fragen?
Du bist dir unsicher, welche Artikel du bestellen oder zu welchem Zeitpunkt du sie abholen darfst? Oder du weißt nicht, welche Nachweise für deine Bestellung erforderlich sind?
Dann kontaktiere uns gerne vor deiner Bestellung. Wir helfen dir bei Fragen zur Freischaltung und Abholung weiter.