FAQ - häufig gestellte Fragen zu Ostalb Feuerwerk

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Feuerwerk, Pyrotechnik und Zubehör bei Ostalb Feuerwerk. Wir informieren Sie über Bestellung, Versand, Lagerung, gesetzliche Bestimmungen sowie den Kauf von Feuerwerksartikeln für Privatkunden (B2C) und Geschäftskunden (B2B). So erhalten Sie schnell und einfach alle wichtigen Informationen zu unserem Sortiment und zur sicheren Nutzung von Feuerwerk.

Häufig gestellte Fragen

Wann darf Feuerwerk in Deutschland verkauft und gezündet werden?

Der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) darf in der Regel nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Das Zünden ist normalerweise nur an Silvester und Neujahr (31.12. und 01.01.) erlaubt.

Feuerwerk der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk), wie zum Beispiel Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk, darf ganzjährig verkauft und verwendet werden und ist bereits ab 12 Jahren erlaubt.

Außerhalb der Silvesterzeit kann das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung erfolgen. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland oder Gemeinde zusätzlich eingeschränkt sein.

Kann ich Feuerwerk auch außerhalb von Silvester kaufen?

Der Verkauf von Feuerwerk ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk) darf ganzjährig verkauft und gekauft werden. Diese Artikel sind bereits ab 12 Jahren erhältlich.

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf an Privatpersonen ohne besondere Genehmigung nur an den gesetzlich festgelegten Verkaufstagen rund um Silvester verkauft werden.

Ein Kauf außerhalb dieses Zeitraums ist nur möglich, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt. Personen mit einer entsprechenden pyrotechnischen Erlaubnis oder einem Fachkundenachweis können bestimmte Feuerwerksartikel je nach Berechtigung ebenfalls ganzjährig erwerben.

Gibt es ein Mindestalter für den Kauf von Feuerwerk?

Ja, für den Kauf von Feuerwerksartikeln gelten in Deutschland gesetzliche Altersbeschränkungen.

Artikel der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk), wie zum Beispiel Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk, dürfen ab 12 Jahren erworben werden. Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf hingegen erst ab 18 Jahren gekauft werden.

Um diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, müssen sich Kunden im Onlineshop von Ostalb Feuerwerk zunächst registrieren und ihr Alter bestätigen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird der Zugriff auf Artikel ab 18 Jahren im Shop freigeschaltet.

Erlaubnispflichtige Feuerwerksartikel sind zusätzlich geschützt. Diese werden erst nach erfolgreicher Prüfung einer gültigen behördlichen Erlaubnis oder eines entsprechenden Scheins im Kundenkonto freigeschaltet.

Wo bekomme ich Formulare oder Anträge für eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk?

Eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der gesetzlichen Zeiten kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In der Regel ist hierfür das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig.

Viele Städte und Landratsämter stellen die entsprechenden Antragsformulare online auf ihren Webseiten zur Verfügung, sodass der Antrag bequem heruntergeladen und eingereicht werden kann. Da die genauen Regelungen je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, frühzeitig bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Zusätzlich finden Sie hilfreiche Informationen und teilweise auch weiterführende Hinweise zu Genehmigungen auf der Website unserer Hauptfirma ME Effekte. www.me-effekte.de

Bei Fragen zum Ablauf oder zu den Voraussetzungen unterstützen und beraten wir Sie gerne persönlich, damit Ihr geplantes Feuerwerk rechtzeitig und korrekt genehmigt werden kann.

Versendet ihr Feuerwerk oder Pyrotechnik?

Derzeit versendet Ostalb Feuerwerk keine Pyrotechnik oder sonstiges Gefahrgut. Feuerwerksartikel unterliegen besonderen Transport- und Gefahrgutvorschriften, weshalb ein Versand aktuell noch nicht angeboten wird.

Der Versand ist momentan ausschließlich für Zubehörartikel möglich, die nicht als Gefahrgut eingestuft sind. Dazu gehören beispielsweise ausgewählte Feuerwerks-Accessoires und weiteres Zubehör aus unserem Sortiment.

Wir arbeiten daran, künftig auch einen Gefahrgutversand für Feuerwerk anzubieten. Sobald diese Versandoption verfügbar ist, informieren wir Sie selbstverständlich über unseren Shop.

Kann ich meine Bestellung bei Ostalb Feuerwerk auch vor Ort abholen?

Ja, eine Abholung vor Ort ist bei Ostalb Feuerwerk möglich. Dies gilt sowohl für Pyrotechnik als auch für Zubehör und andere Artikel aus unserem Sortiment. Da wir derzeit keinen Gefahrgutversand anbieten, ist die Abholung für Feuerwerksartikel verpflichtend.

Nach Eingang Ihrer Bestellung wird die Ware in der Regel innerhalb von 2–4 Werktagen zur Abholung vorbereitet. Sobald Ihre Bestellung bereitliegt, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Der genaue Abholstandort wird Ihnen während des Bestellvorgangs mitgeteilt.

Eine Bezahlung vor Ort ist ebenfalls möglich, allerdings ausschließlich in bar.

Bitte beachten Sie: Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) darf ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnisschein nur an den gesetzlich erlaubten Verkaufstagen rund um Silvester abgeholt werden. Artikel, die ganzjährig erhältlich sind – wie F1-, P1- oder T1-Produkte – können selbstverständlich auch außerhalb dieses Zeitraums abgeholt werden.

Was passiert, wenn ich meine Bestellung nicht abhole?

Bestellungen bei Ostalb Feuerwerk werden in der Regel 14 Tage zur Abholung bereitgehalten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Bestellung nach vorheriger Benachrichtigung abholen.

Sollte die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden und kein Kontakt zum Käufer bestehen, wird die Bestellung nach 14 Tagen storniert und – sofern bereits bezahlt – rückerstattet.

Bei Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung ist zu beachten, dass die Abholung spätestens bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres um 18:00 Uhr erfolgen muss, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Wenn Sie Ihre Bestellung nicht rechtzeitig abholen können, besteht die Möglichkeit, eine neue Abholzeit zu vereinbaren, solange vor Ablauf der Frist Kontakt aufgenommen wird.

Welche Zahlungsmethoden bietet Ostalb Feuerwerk an?

Bei Ostalb Feuerwerk stehen Ihnen verschiedene sichere und bequeme Zahlungsmethoden zur Verfügung. Sie können Ihre Bestellung im Onlineshop unter anderem mit PayPal, Kreditkarte oder über Shopify Payments bezahlen.

Alternativ bieten wir auch die Zahlung per Vorkasse (Banküberweisung) an. In diesem Fall wird Ihre Bestellung nach Zahlungseingang bearbeitet und zur Abholung vorbereitet.

Für Geschäftskunden (B2B) sowie bestehende Stammkunden besteht zudem die Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen. Diese Zahlungsart ist bis zu einem Bestellwert von 500 € verfügbar und erfolgt nach individueller Freigabe.

Wenn Sie Ihre Bestellung vor Ort abholen, können Sie diese selbstverständlich auch bar bei der Abholung bezahlen.

Sind Großabnahmen oder größere Bestellungen möglich?

Ja, Großabnahmen und größere Bestellungen sind bei Ostalb Feuerwerk sowohl für Privatkunden (B2C) als auch für Geschäftskunden (B2B) möglich.

Bei größeren Bestellmengen können individuelle Angebote und Mengenrabatte vereinbart werden. Damit wir Ihre Anfrage optimal planen und die gewünschte Ware bereitstellen können, ist eine rechtzeitige Anfrage mit ausreichend Vorlaufzeit erforderlich.

Für größere Bestellungen oder spezielle Anfragen bitten wir Sie, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam die passenden Produkte und Konditionen abstimmen können.

Bietet ihr Feuerwerk für Hochzeiten oder Events an?

Ja, professionelle Feuerwerke und Spezialeffekte für Hochzeiten, Events und Veranstaltungen bieten wir über unsere Hauptfirma ME Effekte, unter www.me-effekte.de, an. Dort realisieren wir individuelle Shows mit Feuerwerk, Bühnenpyrotechnik, Spezialeffekten (SFX), brennenden Herzen, Feuerschriften und vielen weiteren Effektmöglichkeiten für besondere Anlässe.

Zusätzlich betreiben wir eine Schießbude (Kirmesschießwagen), die ebenfalls für Veranstaltungen gebucht werden kann.

Neben professionell durchgeführten Shows bieten wir auch den Verkauf individueller Feuerwerks-Paletten zum selbst Abbrennen an – ideal für private Feiern oder Events.

Eine persönliche Beratung und Planung ist selbstverständlich möglich. Anfragen können direkt per E-Mail an info@me-effekte.de gestellt werden.

Bietet ihr Komplettpakete für Hochzeiten oder Events an, die man selbst abbrennen kann?

Ja, bei Ostalb Feuerwerk ist es möglich, individuelle Feuerwerkspakete für Hochzeiten, Feiern oder Events zusammenzustellen, die Sie selbst abbrennen können. Aktuell erfolgt die Zusammenstellung auf Basis einer persönlichen Beratung, damit das Feuerwerk optimal zum Anlass, Budget und Veranstaltungsort passt.

In Zukunft planen wir zusätzlich vorkonfektionierte Komplettpakete, die speziell für typische Events wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern zusammengestellt sind.

Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen solcher Feuerwerke nur mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde oder mit entsprechender pyrotechnischer Erlaubnis möglich ist.

Zu den Paketen erhalten Sie eine Aufbauanleitung sowie praktische Tipps vom Profi, damit das Feuerwerk sicher und wirkungsvoll gezündet werden kann. Auf Wunsch kann zudem eine Zündanlage gegen Gebühr und Kaution ausgeliehen werden.

Eine vorherige Beratung ist erforderlich, um die passende Zusammenstellung und die rechtlichen Voraussetzungen zu klären.

Sind Abschussrohre und Abschussgestelle nur für Profis oder Gewerbekunden erhältlich?

Nein, Abschussrohre und Abschussgestelle sind bei Ostalb Feuerwerk grundsätzlich für alle Kunden erhältlich. Für den Erwerb dieses Zubehörs ist keine besondere Erlaubnis oder behördliche Genehmigung erforderlich.

Das Equipment richtet sich zwar hauptsächlich an professionelle Anwender und Gewerbekunden, wird jedoch auch gerne von Hobby-Pyrotechnikern oder Sammlern genutzt.

Unser Sortiment bietet somit sowohl praktisches Zubehör für Profis als auch hochwertige Ausrüstung für ambitionierte Hobbyanwender, die ihr Feuerwerk sicher und professionell aufbauen möchten.

Sind Sonderanfertigungen von Abschussgestellen möglich?

Ja, bei Ostalb Feuerwerk sind Sonderanfertigungen von Abschussgestellen und Spezialzubehör möglich.
Diese werden über unsere Hauptfirma ME Effekte geplant und umgesetzt.
Durch unsere hauseigene Werkstatt und Schlosserei können individuelle Lösungen in verschiedenen Größen, Bauformen und Systemen realisiert werden.

Neben klassischen Abschussgestellen fertigen wir auch spezielle Konstruktionen und Effektträger, zum Beispiel gasbetriebene brennende Herzen, individuelle Formkonstruktionen, Halterungen für Spezialeffekte, Shotgun-Mörser, Autokicker sowie weiteres Zubehör für professionelle Pyrotechnik- und Showeffekte.

Da jede Sonderanfertigung individuell geplant wird, ist vorab eine persönliche Beratung erforderlich. Anschließend erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot. Bitte beachten Sie, dass für Planung und Produktion eine ausreichende Vorlauf- und Fertigungszeit eingeplant werden sollte.

Bietet ihr auch Sonderanfertigungen oder Lösungen für Spezialeffekte (SFX) an?

Ja, individuelle Spezialeffekte (SFX) und Sonderlösungen sind möglich. Diese werden über unsere Hauptfirma ME Effekte geplant und umgesetzt.

Wir entwickeln und realisieren maßgeschneiderte Effektlösungen für verschiedene Einsatzbereiche, zum Beispiel Bühnenproduktionen, Film- und Fernsehprojekte, Events oder Shows. Dabei können sowohl pyrotechnische Effekte als auch mechanische oder gasbetriebene Spezialeffekte individuell geplant und umgesetzt werden.

Da solche Projekte meist sehr spezifische Anforderungen haben, erfolgt die Umsetzung stets in enger Abstimmung mit dem Kunden. Eine persönliche Beratung sowie eine individuelle Planung sind daher erforderlich.

Für entsprechende Anfragen oder Projektideen können Sie uns gerne kontaktieren – wir unterstützen Sie bei der Konzeption, Planung und technischen Umsetzung Ihrer gewünschten Effekte.

Sind eure Feuerwerksartikel CE-zertifiziert?

Ja, alle bei Ostalb Feuerwerk angebotenen Feuerwerksartikel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind selbstverständlich CE-zertifiziert. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass die Produkte nach den europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandards geprüft und zugelassen wurden.

Unser Sortiment umfasst ausschließlich hochwertige Produkte namhafter und etablierter Premiumhersteller. Zudem führen wir Zubehör sowie ausgewählte Artikel unserer Eigenmarke „ME Effekte“, die ebenfalls zertifiziert, geprüft und zugelassen sind.

Alle Produkte unterliegen außerdem regelmäßigen behördlichen Kontrollen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards dauerhaft sicherzustellen.